Beitragsordnung

Beitragsordnung 


Hier finden Sie unsere Beitragsordnung des
TSV Bargteheide von 1868 e. V.
I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 25 der Satzung des TSV Bargteheide e. V.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Der Vorstand hat anlässlich seiner Satzung am 01.03.2011 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
Die Beitragsordnung wird gem. § 8 und § 25  der Satzung im Aushangkasten vor der Geschäftsstelle und im Internet auf der Homepage des TSV bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

IV. Regelungen
1.    Die Höhe des Beitrages des Vollmitglieds wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die      Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
2.    Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
3.    Die Höhe der übrigen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
4.    In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
5.    Die  Mitglieder  sind  verpflichtet,  Anschriften-  und  Kontenänderungen  umgehend  schriftlich  der  Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
6.    Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle zum 30. 6. bzw. 31. 12. eines jeden Jahres erfolgen und muss der Geschäftsstelle bis zum 15. 5. bzw. 15.11. eines Jahres vorliegen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein halbes Jahr. Die Beitragszahlung erfolgt im Übrigen anteilig.
7.    Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: 
IBAN: DE17 2005 0550 1354 1325 30; BIC: HASPDEHHXXX; Hamburger Sparkasse
8.    Alle Vereinsbeiträge sind vierteljährlich jeweils bis zum 10. der Monate Februar, Mai, August und November eines
Jahres fällig.
9.    Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben.
10.    Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind.
11.    Die Beiträge des Vereins werden durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben. Die Mandatserteilung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist für den erhöhten Verwaltungsaufwand eine Gebühr von € 1,00 mit dem Quartalsbeitrag zu zahlen.
12.    Auszubildende, Schüler, Studenten und Freiwilligendienst leistende Mitglieder gelten als Jugendliche. 

Hier findet ihr die aktuellen Beiträge.
Auf der Jahreshauptversammlung wurde die Erhöhung des Grundbeitrags zum 1.07.2023 beschlossen!!!

 










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